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Neu: Veränderungen bei Meister-BAföG

Anfang 2009 wurden von der Bundesregierung einige Verbesserungen beim Meister-BAföG beschlossen. Mit diesen Veränderungen erhält eine größere Anzahl an Weiterbildungsteilnehmern eine noch umfangreichere Förderung.

Was ist das Meister-BAföG?

Diese Förderung richtet sich im Normalfall an Absolventen einer anerkannten Berufsausbildung, die bereits ein paar Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Das Meister-BAföG fördert eine Aufstiegsweiterbildung durch einen Zuschuss. Für den Restbetrag der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Darlehen in Anspruch genommen werden.

Veränderungen Meister-BAföG

Am 12. Januar 2009 wurden im Bundestag einige Veränderungen beim Meister-BAföG beschlossen.

Hauptsache Aufstiegsweiterbildung

Bisher wurde nur die erste Aufstiegsweiterbildung gefördert. Durch die beschlossenen Veränderungen darf auch noch staatlich unterstützt werden, wenn man bereits eine andere Fortbildungsmaßnahme absolviert hat.

Darlehensnachlass als Leistungsmotivation

Als Belohnung für das erfolgreiche Abschließen der Fortbildung wird ein Viertel des Darlehens erlassen. Dies soll als Motivation dienen, die Weiterbildung nicht abzubrechen und sich angemessen auf die Prüfung vorzubereiten.

Ausstiegsweiterbildung für Eltern

Eltern, die an einer Aufstiegsweiterbildung teilnehmen, können durch die Änderungen am Meister-BAföG mit mehr finanzieller Unterstützung rechnen. Der Kinderzuschlag wird auf 210 Euro pro Monat erhöht. Außerdem ist für Alleinerziehende ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 113 Euro pro Kind geplant.

Meister-BAföG für soziale Berufe

Im Bereich soziale Berufe gab es das Meister-BAföG nicht in allen Bundesländern. Diese Lücke wurde nun behoben, sodass die Fortbildung von Pflegern und Erziehern im gesamten Bundesgebiet besser unterstützt wird.


Weitere Informationen Meister-BAföG. Mit Info-Hotline.

Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. Februar 2009




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