Meister-BAföG für Fernkurse
Das Meister-BAföG ist für Berufstätige interessant, die sich über ihre Lehre hinaus weiter qualifizieren möchten. Auch Teilnehmer einiger Fernkurse können diese Förderung in Anspruch nehmen.
Wie ist das Meister-BAföG gestaltet?
30,5 % der Studiengebühren einer Weiterbildung werden erstattet
Anspruch auf Bankdarlehen
- ersten beiden Jahre nach Abschluss der Weiterbildung zins- und tilgungsfrei
- 6 weitere Jahre Zeit, um das Meister-BAföG -Darlehen zurückzuzahlen
Wer bekommt Meister-BAföG?
Das Meister BAföG steht allen zu, die sich über ihre abgeschlossene Berufsausbildung hinaus beruflich weiterbilden. Die gewählte Weiterbildung muss allerdings mit einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Prüfung enden, beispielsweise vor der IHK. Dabei kann man sich sowohl in einer Präsenzveranstaltung mit Anwesenheitspflicht, oder durch Belegung eines Fernkurses auf die Prüfung vorbereiten.
Das Meister-BAföG wird unabhängig von Alter und Einkommen gewährt. Auch muss man keiner bestimmten Berufsgruppe (z. B. Handwerker) angehören, um diese Förderung zu erhalten. Kaufleute, die eine Fachwirt-Prüfung bei der IHK (z. B. Bankfachwirt, Marketingfachwirt) ablegen wollen, sind beispielsweise ebenfalls berechtigt, Meisterbafög zu beantragen.
Welche Fernkurse werden gefördert?
Die Fernschule ILS hat einige ihrer beliebtesten Kurse genannt, für die Meister-BAföG beantragt werden kann:
- Bilanzbuchhalter /in (IHK)
- staatlich geprüfter Betriebswirt /in
- Immobilienfachwirt /in (IHK)
- staatlich geprüfter Techniker /in
- Fachwirt /in im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)
Ob nun der gewünschte Fernkurs geeignet ist, Meister BAföG zu beantragen, könnte man bei seiner Fernschule erfragen. Oder bei einem örtlichen Institut, falls man sich für einen Anwesenheitslehrgang entscheidet.
Quelle: Pressemeldung der Fernschule ILS vom 22. Januar 2009
